Sachkundenachweis § 9 HundeG LSA

Erbringung eines Sachkundenachweises

Als Voraussetzung für die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden muss der Hundehalter die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Halten beziehungsweise Führen eines solchen Hundes nachweisen.

Hierbei muss der Halter eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

Der theoretische Teil wird vom Landesverwaltungsamt abgenommen.*
Quelle:  sachkundenachweis (sachsen-anhalt.de) 

 

Ziel des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind, nicht nur abzuwehren sondern vorbeugend zu minimieren und dadurch die Anzahl der Beißvorfälle mit Hunden weitgehend zu senken.

Als wesentliches Instrumentarium zur Erreichung der dargestellten Ziele sieht das Gesetz die Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde, die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sowie ein gesondertes Rechtsregime für

1)         vom Gesetz vermutet gefährliche Hunde, die nur mit einem Nachweis der Fähigkeit zu sozialverträglichem Verhalten (Wesenstest) gehalten werden dürfen und

2)         im Einzelfall behördlich festgestellte gefährliche Hunde, die nur mit einer Erlaubnis gehalten werden dürfen, für die vom Hundehalter als Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen sind:

a)         Vollendung des 18. Lebensjahrs des Hundehalters,

b)         Zuverlässigkeit des Hundehalters (§ 7),

c)         persönliche Eignung des Hundehalters (§ 8),

d)         Sachkunde des Hundehalters (§ 9),

e)         Wesenstest, mit dem Nachweis der Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten (§ 10),

f)         Kennzeichnung des Hundes (§ 2 Abs. 2), und

g)         Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund (§ 2 Abs. 3).

 

Darüber hinaus bestimmt das Gesetz Vorgaben für das Führen gefährlicher Hunde, Meldepflichten für Hundehalter und Tierärzte sowie Meldebefugnisse für Ärzte.
Quelle:  Hundegesetz Sachsen-Anhalt 



Ablauf der Prüfungsabnahme 

 

Antonia Markov (Geschäftsinhaberin und Leitung) ist als Sachverständige Person zur Abnahme der Prüfung nach §9 HundeG LSA des Landes Sachsen-Anhalt anerkannt und befugt und darf entsprechend den praktischen Teil der Prüfung abnehmen.

  • Prüfungsort: Tierarztpraxis FAUNA, Alpinestr. 5, 06237 Leuna

Hundeschule & Verhaltensberatung-und Therapie A. Markov 


Unternehmensdaten


Geschäftsführerin & Leitung: 
Antonia Markov 

(+49)0 163 4514848

[email protected]
USt. ID: DE328513030 
Behördliche Genehmigung und Qualifizierung erteilt durch: Veterinäramt- und Lebensmittelaufsichtsamt Leipzig 
Rechtlicher Beistand durch: Herr Alexander Pitzinger 
Betrieblich versichert durch: LVM Versicherung Hohenmölsen Herr Norbert Gentsch

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